Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Definition

1.1. Die Agentur aribu systems wird nachfolgend auch bezeichnet als aribu systems und Auftragnehmer, die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber.
1.2. Dritter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die keine Personenidentität zum Kunden aufweist, wie insbesondere verbundene Unternehmen oder Tochterunternehmen des Kunden.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen mit aribu systems. Sie gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen des Auftragsnehmers sowie seinen Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen aus drücklichen Einbeziehung bedarf. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.2. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.3. Der Vertragsgegenstand wird in eigenständigen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen und Aufträgen, sowie deren Pflichten- und Leistungsprogramm festgelegt. Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter von aribu systems und des Kunden.
2.4. aribu systems ist nicht verpflichtet, ihre vertraglichen Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Sie ist insbesondere berechtigt, hierzu Subunternehmer u.a. dritte natürliche oder juristische Personen zu beauftragen.
2.5. Angebote von aribu systems sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, soweit sie von aribu systems schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. Leistungsbeschreibungen in den Werbemitteln des Auftragnehmers, insbesondere dessen Netzseite sind unverbindlich.
2.6. aribu systems ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen anzupassen. In diesem Falle wird aribu systems weitere Aufträge nur nach den geänderten Bestimmungen annehmen.
2.7. Ferner ist aribu systems berechtigt, Preislisten zu ändern. Insbesondere dann, wenn sich Einkaufs- und Bezugspreise oder sonstige preisbildende Faktoren erheblich zu Lasten des Auftragsnehmers verändern.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend.
3.2. Bei abnahmepflichtigen Leistungen ist die Vergütung fällig und zahlbar zu je 40 % bei Auftragsvergabe, 30 % bei Lieferung und 30 % bei Abnahme der Vertragsleistung.
3.3. Im übrigen ist der Kaufpreis fällig und zahlbar zu 40 % bei Auftragsvergabe sowie zu weiteren 30 % bei Fertigstellung und weiteren 30 % bei Abnahme oder, wenn Gegenstand der von aribu systems zu erbringenden Leistung die Erstellung eines Webdesigns ist, sobald aribu systems die vertragsgegenständliche Website fertiggestellt und dem Kunden auf einem geeignete Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt hat.

4. Zahlungsverzug

4.1. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann aribu systems unbschadet aller sonstigen ihr zustehenden Rechte das Produkt zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.
4.2. Darüber hinaus steht aribu systems ein Zurückbehaltungsrecht mit der Maßgabe zu, ihre vertraglich geschuldete Leistung solange zurückzuhalten, bis der Kunde die fällige Zahlung geleistet hat.
4.3. Außerdem kann aribu systems Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
4.4. aribu systems ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
4.5. aribu systems ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Auftraggebers zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die angefallenen Kosten, danach auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.
4.6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn aribu systems über den Betrag verfügen kann; bei Schecks sobald der Betrag vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist.
4.7. Werden aribu systems Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4.8. Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4.9. aribu systems behält sich das Recht vor, Internetpräsenzen erst nach vollständiger Bezahlung im Netz unter der nämlichen URL (Internetadresse) zu veröffentlichen. Bei vorgängiger Veröffentlichung behält sich aribu systems das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung Leistungen zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen und die Internetpräsenz wieder vom Netz zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
4.10. aribu systems behält sich das Recht vor, multimediale Anwendungen, die nicht im Internet veröffentlicht werden (Präsentationen CD-ROM) oder andere Offline-Produkte erst nach Bezahlung des vollständigen Produktionspreises, dem Kunden zu übergeben.
4.11. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

5. Mängel und Pflichtverletzungen

5.1. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit aribu systems Standard Software Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht es in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber Dritten geltend zu machen. aribu systems schließt jede Einstandspflicht, die über den Inhalt der Erklärung des Dritten hinausgeht, aus.
5.2. Ansprüche gegen aribu systems wegen eines Mangels bei der Veräußerung oder Verwendung bereits gebrauchter, also nicht neuwertiger Strukturen und Techniken sind ausgeschlossen.
5.3. Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind aribu systems innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mangel zu rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese genau zu beschreiben und möglichst schriftlich mitzuteilen.
5.4. Die Mängelanzeige bei nicht offensichtlichen Mängeln hat innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr zu erfolgen.
5.5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Mängeln mit der Maßgabe, dass aribu systems bei berechtigter Mängelrüge des Kunden ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Bleiben die Nachbesserungsversuche erfolglos, kann der Kunde mindern.
5.6. Lassen sich mitgeteilte Mängel bei der Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Mängel zwar festgestellt worden sind, diese jedoch auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die nicht von aribu systems zuvertreten sind.
5.7. Ändert oder erweitert der Kunde eigenständig vom Auftragnehmer gelieferte Produkte oder lässt er solche Änderungen und Erweiterungen durch Dritte vornehmen, steht aribu systems für diesbezügliche Mängel nicht ein, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Dies gilt insbesondere für durch den Kunden vorgenommene Änderungen an Programmierungen und Quellcodes.
5.8. aribu systems steht nicht ein für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
5.9. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
5.10. Als Mangel gelten nicht neue oder ergänzende Wünsche des Kunden, die er erst nach Präsentation des Produktes äußert, gem. Abschnitt 6.
5.11. Als Mangel gilt ferner nicht, wenn das Produkt für den Kunden unbrauchbar ist oder ihm nicht gefällt.

6. Änderungen

6.1. Der Kunde kann bei Produkten, deren Erstellung aribu systems für den Kunden übernommen hat, bis zur Endabnahme des Produktes eine Änderung und/oder Ergänzung des Prototypes/Entwurfes/Pflichtenheftes verlangen. aribu systems wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und überprüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit aribu systems zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit ergibt.
6.2. aribu systems wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Prüfungsergebnis unterrichten und eine Nachkalkulation unterbreiten. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme das Prüfungsergebnis und die Nachkalkulation zu bestätigen. Im Falle, dass in vorbezeichneter Frist keine Einigung zustande kommt, wird der Vertrag von aribu systems ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
6.3. Im Falle eines vereinbarten Änderungsverlangens verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten des Auftragnehmers unterbrochen waren. aribu systems kann für die Unterbrechungsdauer eine angemessene Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.

7. Abnahme

7.1. Vom Auftragnehmer eigens für den Kunden erstellte Produkte und sonstige Vertragsleistungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von einem Monat ab Versand bzw. Installation auf ihre vertraglich vereinbarte und vorausgesetzte Beschaffenheit hin zu überprüfen. Die Leistungen gelten als abgenommen, soweit nach Ablauf der Prüfungsfrist für eine weitere Frist von zwei Wochen die Nutzbarkeit der Leistung nicht wegen angezeigter Fehler erheblich eingeschränkt ist.

8. Haftung

8.1. aribu systems haftet nur auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich ausservertraglicher Haftung), wenn der Schaden durch aribu systems grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruht.
8.2. Sofern aribu systems fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen.
8.3. Als vertragstypisch und vorhersehbar gelten Schäden bis 5.000,00 EURO oder – wenn das Zweifache der vom Kunden zu zahlenden monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte für die betroffene Dienstleistung darüber liegt – Schäden bis zum Zweifachen der vom Kunden zu zahlenden monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte für die betroffene Dienstleistung.
8.4. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) haftet aribu systems für Vermögensschäden gemäß § 7 TKV. Ist der Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKV, haftet aribu systems ihm gegenüber für Vermögensschäden – im Falle einer Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen - in Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen Endkunden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 TKV haftet. § 7 Abs. 2 S. 5 TKV bleibt unberührt.
8.5. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet aribu systems nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. Bei Datenverlust ist die Haftung auf die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Schäden begrenzt.
8.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter von aribu systems. Gleiches gilt für die in die Vertragsdurchführung einbezogenen mit aribu systems verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter.
8.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern aribu systems nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, bei der Haftung für Garantien oder für Schäden, die auf arglistiges Verschweigen von Mängeln zurückzuführen sind, sowie bei Personenschäden.
8.8. aribu systems hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmassnahmen nicht zu vertreten.
8.9. aribu systems haftet schließlich nicht für Pflichtverletzungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die ihm die Leistungerschweren oder unmöglich machen oder im Machtbereich eines Dritten liegen. Hierzu zählen ins besondere Störungen im Kommunikationsnetz, bei Netzbetreibern oder sonstigen Zulieferern, die von aribu systems in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt für Dritte, die von aribu systems beauftragt wurden. In solchen Fällen übernimmt aribu systems keine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden wie nicht realisierte Einsparungen. aribu systems wird darauf hinwirken, dass beim Ausfall von Leistungen von Dritten, schnellst- und bestmögliche Alternativen erwirkt werden können.

9. Kundenpflichten

9.1. Der Kunde wird alle Produktinformationen, verwendete Verfahren und Methoden zur Leistungserfüllung sowie alle zum Programm gehörenden Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen etc. entsprechend verpflichten.
9.2. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter zu den Programmen zu verhindern.
9.3. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auch auf seine Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch im Falle unberechtigter Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien.
9.4. Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig im notwendigen und im vereinbarten Umfang bei der Leistungserbringung des Auftragnehmers mitzuwirken. Insbesondere stellt der Kunde dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, insbesondere den sog. Content zur Auftragserfüllung zur Verfügung. aribu systems wird den Kunden rechtzeitig auf entsprechende Mitwirkungspflichten hinweisen. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so ist aribu systems berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Fristablauf ablehnt. Nach erfolglosem Fristablauf ist der Auftragnehmer zum Rücktritt oder zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers, Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
9.5. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach Vertragsdurchführung selbst oder durch Dritte abzuwerben. aribu systems erbringt ihre vertragliche Leistung ausschließlich zur eigenen Anwendung/Nutzung des Kunden. Eine Weiterveräußerung der Produkte ist ausgeschlossen, wenn nicht eine gesonderte entsprechende Vereinbarung schriftlich getroffen wird. Ist eine solche vereinbart, ist der Kunde im Falle einer Weiterveräußerung des Produktes verpflichtet, aribu systems den Namen und die Anschrift des Käufers des Produktes schriftlich mitzuteilen. aribu systems ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnis erlangten Kenntnisse vertraulich zu behandeln.
9.6. Dies gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die aribu systems bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags waren oder bekannt werden.

10. Gewährleistungsfrist

10.1. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

11. Gelieferte Materialien, Urheber- und Leistungsschutzrechte

11.1. Der Kunde überträgt aribu systems alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien (Texte, Bildmaterial, Töne). Der Auftraggeber gewährleistet, dass diese Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung beschränken oder ausschließen.
11.2. Soweit Daten an aribu systems, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an aribu systems zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
11.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vertragsgemäße Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich insbesondere sicher, dass etwaige Rechte nach §§ 12, 13 Satz 2 und 25 des Urhebergesetzes nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ist für Form und Inhalt seiner Präsentation voll verantwortlich. Für den Fall, dass die Präsentation Rechte Dritter verletzt und der Kunde von Dritten in Anspruch genommen wird, nimmt dieser aribu systems nicht in Regress. Der Auftraggeber stellt aribu systems von allen Ansprüchen frei, die durch die Nutzung der Leistung und dadurch resultierende Verletzung etwaiger Rechte Dritter entstehen. Bei Verstoß der Internetseiten gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten haftet der Auftraggeber. aribu systems haftet nicht für alle hieraus entstehenden direkten oder indirekten Schäden. Dies schließt auch Vermögensschäden ein.
11.4. Unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber aribu systems und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte vom Auftragnehmer herleiten, von allen gegen diesen erhobenen Ansprüchen einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen. Soweit Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber erklärt sich darüber hinaus schon jetzt verbindlich und unwiderruflich bereit, an einem möglichen gerichtlichen Rechtsstreit, den ein Dritter gegen den Auftragnehmer anstrengen könnte, als Haupt- oder Nebenintervenient oder Streitgenosse nach §§ 64 ff. der Zivilprozessordnung beizutreten.
11.5. Sollte aribu systems von Dritten (auf Unterlassung, Leistung oder Feststellung) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, aribu systems schadlos zu halten.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben im Eigentum von aribu systems, bis sämtliche Forderungen von aribu systems gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zukünftig zustehen erfüllt sind. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden. Ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
12.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an die Erfordernis des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht in Verzug ist und die Lizenzbedingungen aribu systems nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen hat der Kunde auf das Eigentum aribu systems hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt in vollem Umfange der Kunde.
12.3. Bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist aribu systems berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch aribu systems liegt vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag.
12.4. Verarbeitung oder Umbildung der Produkte durch den Kunden erfolgen stets für aribu systems als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum von aribu systems durch Verbindung mit anderen Produkten so soll bereits bei Vertragsunterzeichnung gelten, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf aribu systems übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum aribu systems in diesem Falle unentgeltlich.

13. Nutzungsrechte

13.1. aribu systems ist Inhaber aller Nutzungsrechte an ihren Produkten. Die Abtretung der Nutzungsrechte erfolgt im Zweifel ausschließlich zu dem mit dem jeweiligen Produkt verfolgten Zweck (Zweckübertragungsregel).
13.2. Eine weitergehende Abtretung allfälliger Nutzungsrechte erfolgt nur durch den jeweiligen Vertrag. Dies gilt insbesondere für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung von Produkten oder Produktbestandteilen des Auftragnehmers in anderen Medien. Nicht mitübertragen ist ebenso wenig das Recht einer individuellen Bearbeitung, Verkürzung, Verfremdung, Umgestaltung oder sonstige Veränderung des Produktes oder einzelner Bestandteile sowie dessen Verbindung mit anderen Werken und deren Nutzung im vorstehenden Umfang.
13.3. Zur äußeren Kennzeichnung kann aribu systems auf dem von ihm erstellten Produkt einen Vermerk anbringen.
13.4. Für den Fall, dass der Kunde die Nutzungsrechte von aribu systems verletzt, kann diese vom Kunden Beseitigung, Unterlassung und angemessenen Schadenersatz verlangen. An Stelle des Schadenersatzes kann aribu systems vom Kunden die Herausgabe des Gewinns, den der Kunde durch die Verletzung des Nutzungsrechtes erzielt, und Rechnungslegung über dessen Gewinn verlangen.
13.5. aribu systems hat das Recht, den Namen und das Logo des Kunden in die eigene Referenzliste aufzunehmen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden. Bei Flash Produktionen wird das Produkt dem Auftraggeber grundsätzlich in Form einer .swf Datei übergeben. Eine Übergabe der .fla Datei erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich der Auftraggeber erst nach Vertragsschluss für eine .fla Datei entscheidet, ist aribu systems berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren. Besteht das Produkt in einer kompilerten Anwendung wird grundsätzlich nur die kompilierte Anwendung als solche, nicht aber der Quellcode (Source Code) übergeben. Eine Übergabe des Source Codes erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich der Auftraggeber erst nach Vertragsschluss für einen Source Code entscheidet, ist aribu systems berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren.

14. Abtretung von Rechten

14.1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur nach vorheriger Einwilligung von aribu systems abtreten. aribu systems ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. aribu systems trägt Sorge dafür, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile erwachsen.
14.2. aribu systems ist weiterhin berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall schuldet aribu systems weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von aribu systems an.

15. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

15.1. Der Kunde verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten von aribu systems, die ihm zur Kenntnis gelangen, unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
15.2. Er trifft auch Vorkehrungen und Maßnahmen, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls unbefristet Stillschweigen bewahren. Der Auftraggeber haftet für alle aus seiner Schweigepflichtverletzung oder der seiner eingesetzten Leute entstehenden Schäden (auch Vermögensschäden) direkt und uneingeschränkt.
15.3. Der Kunde wird hiermit darüber belehrt, dass seine Daten im Rahmen diese Vertrages gespeichert, verarbeitet und, soweit dies zur Erreichung des vertraglichen Zwecks erforderlich ist, an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und –weiterleitung durch aribu systems ein. Der Kunde ist berechtigt, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
15.4. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von aribu systems keine für ihn nicht bestimmten Daten beschaffen oder verändern.

16. Vertragslaufzeit/Liefertermine, Vertragsbeendigung

16.1. Die Laufzeit des Vertrages wird im einzelnen, auf der Grundlage dieser Bedingungen, durch den geschlossenen Vertrag festgelegt.
16.2. Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Dabei wird aribu systems von ihren geltenden Lieferfristen ausgehen.
16.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von aribu systems liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, Servern, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat aribu systems auch bei verbindlich vereinbarten Leistungsfristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen aribu systems, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
16.4. Dauert eine erhebliche Behinderung, die von aribu systems zu vertreten ist, länger als zwei Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der dritten Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistung insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Leistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Leistungen unmöglich wird.
16.5. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass aribu systems eine vereinbarte oder verlängerte Lieferungs- und Leistungspflicht überschritten hat und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

Schlussbestimmungen

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1. Erfüllungsort ist der Sitz aribu systems.
17.2. Gegenüber kaufmännischen Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der Gerichtstand Regensburg als vereinbart.

18. Anzuwendendes Recht

18.1. Bei Verträgen mit ausländischer Beteiligung bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Grundlage ihrer Auslegung und Beurteilung. Es gilt das formelle und materielle deutsche Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Haager Kaufrechts und des UN-Kaufrechts.

19. Salvatorische Klausel

19.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 15.11.2019